Einweg- und Verbrauchsartikel

Lizensierung gemäß systembeteiligungspflichtiger Serviceverpackungen für Erstinverkehrbringer ab 01.01.2019 Entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 2 VerpackG, erhalten Sie hiermit eine Bestätigung, dass die gelieferten Serviceverpackungen als auch die gelieferten Packstoffe " nicht" gemeldet und lizensiert werden.



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